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Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Strafrecht
Vita
- Assistent an der Julius Maximilian Universität Würzburg
- 1976 Zulassung zum Rechtsanwalt beim Landgericht Hannover
- seit 1978 als Strafverteidiger tätig, Fachanwalt für Strafrecht
- Tätigkeit als Notar 19842017
- Fortbildungszertifikat für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung der Bundesrechtsanwaltskammer
Schwerpunkte
- Wirtschaftsstrafrecht einschl. Steuerstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handels- und Wirtschaftsrecht
- Wettbewerbsrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs, 1. Senat (bis 31.12.2005); Geschäftsleitender Vorsitzender und Vorsitzender einer Kammer des Anwaltsgerichts Celle (bis 31.07.2016)
- 19821995 Mitglied des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins
- Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (bis 30.11.2016)
- Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
- Deutscher Anwaltverein
- Beirats- und Aufsichtsratstätigkeit
- Tätigkeit als Stiftungsvorstand
Sprachen
Veröffentlichungen
(Auswahl)
- Kommentierung im Nomos Kommentar, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (2017), §§ 6, 82-88 GmbHG
- Mitherausgeber der Zeitschrift StraFO Strafverteidigerforum (bis 2018)
- Autor in "Das Prozeßformularbuch", Otto Schmidt Verlag, Köln
für
- einstweiliger Rechtsschutz (Arrest und
einstweilige Verfügung)
- Streit in der BGB-Gesellschaft
- Streit in der oHG und der KG
- "§ 46a StGB und seine Anwendbarkeit im Steuerstrafrecht", FS für Riess 2002
- "Zeugengewinnung- und Vernehmung durch den Verteidiger", StraFo 8/2003
- Aus der Praxis des Rechts der Untersuchungshaft in Prognoseentscheidungen in der strafrechtlichen Praxis, 1994;
- "Die Ausschließung des Strafverteidigers de lege lata, de lege ferenda", in Strafverteidigung und Strafprozesse - Festgabe für Ludwig Koch;
- "Zum Begründungszwang bei Durchsuchungsbeschlüssen" in Festgabe für Heino Friebertshäuser;
- "Ermittlungstätigkeit des Verteidigers" in Informationen und amtliche Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer Celle, Schwerpunkt Strafrecht, Ausgabe 02/2003.
- Kommentierung in Vorwerk/Wolf:
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG
- Pflichtverstoß des Rechtsanwalts, anwaltsgerichtliche Ahndung und Grundsatz der Einheitlichkeit der Pflichverletzung, in "Strafverteidigung im Rechtsstaat", FS der Arge Strafrecht des DAV
- Anspruch auf Korrektur im Äußerungsrecht in Nds. Wirtschaft der IHK Nds., Ausgabe 11/2010
- Urteilsfolgen neben der Strafe, StraFo 11/2011 Seite 447 ff.
- "Über den Missbrauch des Gestaltungsmissbrauchs, Flankenschutzfahnder und andere Rechtswidrigkeiten" in Unternehmensstrafrecht, FS für J. Wessing 2015, C.H. Beck-Verlag
- "Die Erklärung nach § 257 Abs. 2 StPO - Gedanken zu einem vernachlässigten Prozessrecht des Verteidigers" - Festschrift für Volkert Vorwerk 2019
- Mitherausgeber und Autor des Kommentars Arbeits- und Sozialstrafrecht 2021, Nomos-Verlag
Vorträge (Auswahl)
- "Der Richtervorbehalt in der StPO und im Polizeirecht", Impulsreferat, Friedrich Naumann Stiftung, 7/2017
- "Folgen des strafgerichtlichen Urteils neben der Strafe", Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., 8/2017
- "Die Belastung der Strafjustiz durch stete Ausweitung des Strafrechts. Der Ruf nach Strafe hat Konjunktur – Umkehr zum Strafrecht als ultima ratio?", Impulsreferat, Die Strafjustiz in Niedersachsen – 9. Kongress, 9/2017
- "Der Arzt im Strafrecht", Berufsverband der Deutschen Radiologen e.V., 11/2017
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