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- individuelle Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Beratung und Vertretung von Organmitgliedern (Geschäftsführer, Vorstände)
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten während bestehender Arbeitsverhältnisse und aus deren Beendigung (insbes. Kündigungen, Abmahnungen, Lohn- und Gehaltsrecht, Urlaubsrecht, Teilzeitarbeit)
- Begleitung bei Planung und Realisierung betrieblicher Umstrukturierungen
- Entwurf und Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen
- Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten (z.B. Zeugnisrecht)
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Alexander Freiherr von Pentz
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